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BFH, 06.10.2006 - I B 179/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
GewStG § 8 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 6 K 32/05
- BFH, 06.10.2006 - I B 179/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.02.1999 - IV R 55/97
Vorfälligkeitsentschädigung als Dauerschuldzinsen
Auszug aus BFH, 06.10.2006 - I B 179/05
b) Diesen Anforderungen ist die Klägerin mit ihren Darlegungen, dass das FG mit der angefochtenen Entscheidung und der BFH mit der vom FG herangezogenen Entscheidung des BFH vom 25. Februar 1999 IV R 55/97 (BFHE 188, 406, BStBl II 1999, 473) rechtsfehlerhaft entschieden habe, nicht nachgekommen. - BFH, 03.11.2004 - X B 121/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz, Verfahren ohne mündliche Verhandlung
Auszug aus BFH, 06.10.2006 - I B 179/05
Vielmehr muss die Beschwerde konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen; insbesondere sind Ausführungen erforderlich, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. November 2004 X B 121/03, BFH/NV 2005, 350).